Die richtige Umzugsfirma im Aargau finden

Eine Umzugsfirma leisten tatkräftige Unterstützung beim Zügeln. Und wenn Sie eine Umzugsfirma im Aargau beauftragen, sollten Sie noch einiges beachten.

Wie finde ich die richtige Umzugsfirma?

Tipp 1: Erkundigen Sie sich im Freundeskreis oder bei Arbeitskollegen, oder recherchieren Sie im Internet. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie auch prüfen, ob das Unternehmen im Handelsregister vertreten ist. Online-Check unter zefix.admin.ch.

Tipp 2: Laden Sie die Firmen zu einem Augenschein in Ihre alte Wohnung ein. Lassen Sie diese den Aufwand an Zeit und Mitarbeitern sowie die passende Fahrzeuggrösse abschätzen – und damit die Kosten.

Tipp 3: Holen Sie sich Offerten verschiedener Zügelfirmen ein und vergleichen Sie die Kostenvoranschläge.

Tipp 4: Sparen Sie Zeit, indem Sie direkt bei uns, Ihrer Umzugsfirma im Aargau, eine Offerte erhalten. Der Preis kann nämlich je nach Anfahrtsweg stark variieren. Zum Beispiel, wenn ihr Wohnort im Aargau ist, die gewählte Umzugsfirma aus St. Gallen kommt und ihre Möbel dann nach Zug liefert.

Beispiel: Für eine 3-Zimmer-Wohnung werden in der Regel drei Zügelhelfer und Transporter mit einem Ladevolumen von 30 Kubikmetern benötigt. Zu kleine Mannschaften, zu kleine Fahrzeuge helfen nicht beim Sparen, weil sich die Dauer des Umzugs in die Länge ziehen kann.
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Was sollte die Offerte beinhalten?

Die Kosten sollten nach Stundenlohn, aber mit einem Kostendach berechnet werden. Einen Pauschalbertrag zu vereinbaren ist weniger zu empfehlen.

Beispiel: Die Umzugsfirma Aargau schätzt den Aufwand auf 4 bis 5 Stunden, das Kostendach wird bei 6.5 Stunden vereinbart. Mehr als 6.5 Stunden darf Ihnen die Umzugsfirma Aargau nicht in Rechnung stellen, selbst wenn sie für den Umzug letztlich 9 Stunden benötigt wurden (ausser es kommen noch zusätzliche Punkte dazu, welche nicht angeschaut wurden).

  • Termin: Datum und Uhrzeit
  • Alte und neue Adresse
  • Anzahl Mitarbeiter und Fahrzeuge (bei uns immer 3.5t)
  • Geschätzte Umzugsdauer
  • Stundensatz für die Mitarbeiter und Fahrzeug(e)
  • Verrechnung von Pausen (15min am Vormittag und Nachmittag). Die Mittagspause gilt nicht als Arbeitszeit, sehr wohl aber die Znünipause.
  • Nebenkosten wie Entsorgungsgebühren, Gewichtszuschläge und die Mehrwertsteuer
  • Extrakosten für schwere Gegenstände wie zum Beispiel ein Klavier oder ein Tresor

Haftet die Umzugsfirma Aargau für Transportschäden?

Wir, Ihre Umzugsfirma Aargau, verfügen über eine Frachtführer- und Betriebshaftpflichtversicherung. Die Prämien sind bereits in den Umzugskosten verrechnet.

Wichtig: Übernehmen Sie nicht den Selbstbehalt, falls eine Firma das von Ihnen verlangen sollte.

Bei teuren Umzugsgegenständen ist allenfalls eine Warentransportversicherung zu empfehlen. Diese zahlt unabhängig davon, wer den Schaden verursacht  und ob dies grobfahrlässig geschieht. Vor allem, wenn Kollegen beim Zügeln mit anpacken, kann diese Versicherung ratsam sein, um allfällige Streitereien zu vermeiden. Versichert ist aber nur der Zeitwert, nicht der Neuwert.

Übernimmt die Umzugsfirma Aargau auch die Umzugsreinigung?

So schön der Einzug in die neue Wohnung ist – in der alten Wohnung steht vor der Übergabe an den Nachmieter noch die Umzugsreinigung an. Wer jedoch nicht selber schrubben und wischen möchte, kann uns, die Umzugsfirma Aargau, damit beauftragen.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Es ist noch sehr üblich, die Dienstleistungen direkt nach dem Umzug bar zu bezahlen. Wenn Sie vorher ausdrücklich danach fragen, werden wir, Umzugsfirma Aargau, ihnen auch eine Rechnung ausstellen.

Zahlt man ein Trinkgeld an die Mitarbeiter der Umzugsfirma?

Empfohlen sind 10 Franken pro Mann und halbem Tag. Das Trinkgeld gehört nicht zu den in der Offerte auszuweisenden Nebenkosten.

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